Spanisches Immobilienrecht beim Kauf von Häusern

Immobilieninvestitionen in Spanien sind bei Privatanlegern seit vielen Jahren sehr beliebt und werden bei den Banken und entsprechenden Immobilienhändlern immer wieder nachgefragt. Häufig werden Häuser in dieser Region gekauft, um dort einen zweiten Wohnsitz aufzubauen, ein Feriendomizil für den Urlaub zu errichten oder auch einfach als Investitionsgut, das eine Sicherung des eigenen Geldes verspricht und womöglich eine interessante Rendite. Da es sich hierbei jedoch um den Kauf von Häusern und Grundstücken über die eigenen Landesgrenzen hinweg handelt, sollte man sich über die rechtlichen Implikationen im Klaren sein. Es ist nicht sinnvoll, von der Rechtsprechung im eigenen Land auszugehen, sondern notwendig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Spanien vertraut zu machen.
Spanisches Immobilienrecht unterliegt dabei grundsätzlich der europäischen Rechtsangleichung, hat sich aber einige Besonderheiten in Detailfragen bewahrt. Bei dem Erwerb spanischer Liegenschaften ist daher grundsätzlich auch die spanische Eigentumsordnung anzuwenden. Aus diesem Grund sollte man als Käufer besonders vorsichtig sein und privatwirtschaftliche Verträge erst nach genauer Prüfung eingehen.
Dazu gehört insbesondere, dass man sich die Zahlung der Grundsteuern in den vergangenen fünf Jahren von der Verkäuferpartei bestätigen lässt, damit es hier nicht zu Nachforderungen kommen kann. Weiterhin muss beachtet werden, dass bereits vermietete Objekte nicht einfach weiterverkauft werden können, da den aktuellen Mietern ein sogenanntes Vorkaufsrecht eingeräumt wird.
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